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Bafög

Neben Schülern sind es vor allem Studenten, die vom Bundesausbildungsförderungsgesetz profitieren. Anspruch auf Leistung haben hierbei grundsätzlich Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben, geeignet sind (also auf einen Abschluss hinarbeiten) und das Höchstalter von 30 Jahren nicht überschreiten.

Bafög wird schriftlich beim BAföG-Amt beantragt. Die erforderlichen Formblätter erhält man dort oder zum Download auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Formblätter sind komplett ausgefüllt, unterschrieben und mit allen Belegen beim Bafög-Amt abzugeben.

Studierenden wird Bafög zum Teil als Zuschuss und zum Teil als Darlehen angeboten. Der Zuschuss-Teil muss nicht zurückgezahlt werden. Der Darlehens-Teil muss nach Ablauf einer bestimmten Frist in Monatsraten plus Zinsen zurückgezahlt werden. Zuschüsse gibt es auch, wenn:

  • man ein Pflichtpraktikum im Ausland absolviert und
  • man die Förderungshöchstdauer aufgrund von Behinderung, Schwangerschaft oder Pflege überschreitet.

Auch diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Der Bedarfssatz richtet sich in hohem Maße nach dem Einkommen des Antragsstellers und der Eltern des Antragsstellers. Er berücksichtigt u.a. das Geld für eine Unterkunft, Nebenkosten, eine Versorgungspauschale sowie Kosten für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Prinzipiell gilt: anrechenbares Einkommen und Vermögen - anrechenbares Einkommen von Ehegatten und Eltern = Förderungsbetrag nach BaföG. Der Bafög-Satz wird monatlich auf das Konto des Antragstellers ausgezahlt. Wer Bafög bezieht, kann sich von der GEZ-Pflicht befreien lassen, hat jedoch keinen Anspruch auf sonstige Förderung (z.B. Wohngeld, Arbeitslosengeld).

Studierende dürfen pro Jahr etwa 4206€ brutto anrechnungsfrei verdienen. Verdienen sie in einem Nebenjob mehr, wird der zusätzliche Verdienst als Einkommen angerechnet und mindert den Bafögsatz. Auch Vermögen, z.B. ein Bausparvertrag oder Sparbücher wird bei der Berechnung berücksichtigt.

Studierende erhalten in der Regel für die Dauer der Regelstudienzeit Bafög. Danach haben sie jedoch noch andere Möglichkeiten. Ihr Einkommen zu sichern.
Das BAföG-Darlehen kann über einen Zeitraum von 20 Jahren in Monatsraten von mindestens 105 Euro zurückgezahlt werden. Fünf Jahre nach dem Abschluss beginnt die Rückzahlungsphase. Abhängig von Einkommen und Familienstand kann eine Stundung der Rückzahlung beantragt werden. Zudem erlässt der Staat auf Antrag unter bestimmten Bedingungen auch Rückzahlungsraten, so dass sich der Darlehensumfang verringert.

Die genauen Bestimmungen für einen Ratenerlass findet man auf den Seiten des zuständigen Ministeriums:
  • http://www.bafoeg.bmbf.de/fragen_darlehen_default.php

Zu beachten ist: grundsätzlich gilt die BAföG-Förderung nur für eine Erstausbildung.

>>> Student Bildungskredit

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