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Bei den wenigsten Privatkrediten ist es notwendig, Sicherheiten zu hinterlegen. Sicherheiten sind im Regelfall dann notwendig, wenn die Kreditsumme sehr hoch ist, der Kredit sehr kurzfristig gewährt werden soll (z.B. Aktienkredit) oder der Kreditnehmer als Risikokreditnehmer eingestuft wird.
Die einfachste Art, seine Kreditwürdigkeit zu beweisen, ist das Vorhandensein ausreichender finanzieller Rücklagen. Zu ihnen zählen Sparbücher, Rentenfonds, Aktienfonds, Kapitallebensversicherungen, Anleihen, Immobilienwerte usw. Auf diese Rücklagen kann dann zurückgegriffen werden, wenn der Kredit nicht getilgt werden kann. Sind sie vorhanden, werden Kredite meist schnell und gern vergeben. Neben finanziellen Rücklagen ist es auch möglich, dem Kreditinstitut Sicherungsübereignungen oder Forderungsabtretungen anzubieten. Sicherungsübereignung bedeutet hierbei die Abtretung des Eigentumsrechts an einer beweglichen Sache, z.B. einem Auto. Vereinbart man eine Forderungsabtretung, kann die Bank Forderungen beim Arbeitgeber geltend machen. Das bedeutet: der Lohn wird vom Arbeitgeber direkt an die Bank überweisen, dem Kreditnehmer bleibt lediglich ein kleiner Restbetrag. Welche und wie viele Sicherheiten von einem Kreditinstitut verlangt werden, hängt vor allem von der Höhe des Kredites und der Kreditwürdigkeit des Antragstellers ab. Reichen dem Kreditinstitut die gebotenen Sicherheiten nicht aus, kann ein Bürge hinzugezogen werden. Ein Bürge kann dem Kreditinstitut gegenüber verpflichten, bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers die Kreditraten zu übernehmen und zusätzlich auch weitere Sicherheiten wie z.B. eine Hypothek oder eine Grundschuld anbieten. Bürgen sollten jedoch grundsätzlich die volle persönliche Haftung ausschließen, da er sonst mit seinem vollen Vermögen haftbar gemacht werden kann. Sicherheiten sollten dem Kreditinstitut erst dann überlassen werden, wenn der Kreditvertrag wirklich unterschrieben wird. Manche Kreditinstitute setzen nämlich darauf, Sicherheiten von Risikokreditnehmern zu erhalten, um bereits bestehende Verbindlichkeiten oder Finanzgeschäfte abzusichern – aber ohne den gewünschten Kredit zu genehmigen. |
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