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Kredit Stundung

Unter einer Stundung versteht man eine Vereinbarung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber, eine bestimmte Zeit auf die Realisierung einer fälligen Forderung zu verzichten. Eine Stundung beantragt ein Kreditnehmer in der Regel dann, wenn er sich vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten befindet und glaubhaft machen kann, dass er die Schuld zu einem späteren Zeitpunkt begleichen kann.

Die Stundung bewirkt, dass eine Fälligkeit verschoben wird, die Forderung an sich bleibt jedoch bestehen. Sie kann sowohl bei Vertragsschluss als auch nachträglich vereinbart werden.

Eine Stundung bedarf keiner besonderen Form wie z.B. ein Kaufvertrag. Selbst eine mündliche Vereinbarung zwischen Kreditnehmer und –geber ist im Allgemeinen zur Vereinbarung ausreichend. Die Schriftform ist jedoch zu empfehlen, damit man im Nachhinein die Verabredung nachweisen kann.

Eine Stundung kann auch Verabredungen beinhalten, sofort fällige Beträge mittels einer Ratenzahlung zu begleichen. Sie können befristet werden oder auflösende Bedingungen wie z.B. einen Lottogewinn enthalten.

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