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Unter einer Umschuldung versteht man prinzipiell die Ablösung eines bestehenden Kredites durch ein neues Darlehen, das in der Regel günstiger ist. Möglichkeiten zur Umschuldung ergeben sich z.B., wenn kurzfristige Bankkredite in ein langfristiges Darlehen umgewandelt werden sollen. Es ist auch möglich, ein Gleitzinsdarlehen durch eine Festzinshypothek zu ersetzen. Wenn die Zinsfestschreibung eines Darlehens ausläuft, der Darlehensnehmer aber einer Verlängerung des Darlehens nicht zustimmt, so kann er das bestehende Darlehen durch ein Darlehen eines anderen Instituts ablösen. Prinzipiell ist es möglich, jeden Kredit umzuschulden.
Möchte man einen Kredit ablösen, ihn also umschulden, sollte man sich zunächst über bestehende Konditionen, Zinssätze und Kündigungsfristen informieren. Zur Beantragung eines neuen Kredits benötigt man bei dem neuen Kreditinstitut in der Regel Informationen zu den aktuellen Kreditraten, den abzulösenden Kreditbeträgen und zu den abzulösenden Banken. Beim Antrag für den neuen Kredit besteht oft die Möglichkeit anzugeben, dass man einen alten Kredit ablösen möchte. Ist der neue Kredit zweckgebunden, wird auch danach gefragt werden, ob mit dem Kredit ein alter Kredit abgelöst werden soll. Mit der Umschuldung besteht auch die Möglichkeit, mehrere kleine aber teure Kredite in einem größeren, zinsgünstigeren zusammen zu fassen. |
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