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Restschuldversicherung

Viele Kreditinstitute fordern die Antragsteller dazu auf, eine Restkredit- oder Restschuldversicherung abzuschließen. Für die Kreditinstitute bedeutet solche eine Versicherung eine Sicherheit für den Fall, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird oder verstirbt. Für den Kreditnehmer bedeutet diese Versicherung in erster Linie zusätzliche Kosten, die die Kreditraten in die Höhe treiben.

Unter der Restkredit- oder Restschuldversicherung versteht man eine grundsätzlich freiwillige Versicherung, die die Begleichung bestehender Kreditschulden nach Tod, Unfall, Krankheit oder im Fall einer Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit gewährleistet. Viele Kreditinstitute arbeiten direkt mit Versicherern zusammen und legen Antragstellern nahe, diese Versicherung abzuschließen. Einige Kreditinstitute gehen sogar so weit zu bestimmen, dass ein Kredit nur dann möglich ist und gewährt wird, wenn auch eine solche Versicherung abgeschlossen wird.

Die meisten Versicherer empfehlen die Restkreditversicherung vor allem bei Beantragung von Konsumentenkrediten, Ratenkrediten aller Art an Privatpersonen, Baufinanzierung und kleingewerblichen Darlehen.
Die Restkreditversicherung wird zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme abgeschlossen. Ihre Laufzeit entspricht der Kreditlaufzeit. Sie wird in der Regel als Einmalbetrag erhoben und mit den Kreditraten mitfinanziert. Der Vorteil im Vergleich zu einer Lebensversicherung, die manchmal gefordert wird, besteht darin, dass eine Gesundheitsprüfung entfällt. Mit der Unterschrift ist normalerweise sofort ein Versicherungsschutz gewährleistet.
Kein Kreditnehmer sollte sich zum Abschluss einer Restkreditversicherung nötigen lassen, um einen Kredit zu erhalten. Sie ist in jeden Fall freiwillig und in den meisten Fällen nicht nötig.

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