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Immer wieder werden Kredite vergeben oder abgelehnt mit Verweis auf die Schufa. Aber was ist die Schufa eigentlich? Was sagt sie aus?
Schufa ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Sie wurde 1927 in Berlin gegründet, um eine schnelle, unkomplizierte und sichere Kreditvergabe an Privatpersonen gewährleisten zu können. Heute hat die Schufa Holding AG ihren Sitz in Wiesbaden. Sie ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Kreditbüro, das von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Anteilseigner sind Sparkassen, Banken, Volksbanken und Raiffeisenbanken, Ratenkreditbanken, Telekommunikationsunternehmen und Einzelhandelsunternehmen inklusive dem Versandhandel. Prinzipiell besteht die Aufgabe der Schufa darin, Daten zu sammeln und auszuwerten. Diese Datensammlung erfolgt in erster Linie, um ihre Vertragspartner, also vor allem Kreditunternehmen, vor Kreditausfällen zu schützen. Die Schufa betont daneben, dass sie durch die Datensammlung und Auswertung Verbraucher vor Überschuldung schützt. Die Schufa ist im Besitz von 384 Millionen Einzeldaten von 63 Millionen natürlichen Personen. Die Daten umfassen dabei nicht nur Angaben wie noch ausstehende oder einmal gemachte Schulden. Vielmehr finden sich darunter Angaben zu Kontoeröffnungen, Telefonverträgen, Zahlungs- und Geschäftsverhalten, dem Besitz einer Kreditkarte usw. Auch persönliche Daten wie der Name, die Adresse, Alter und Geschlecht sind dort zu finden. Sobald man das erste Mal ein Konto eröffnet, weiß die Schufa von der Existenz einer Person. Was die Schufa nicht weiß: ihr liegen keine Informationen zum Vermögen, Einkommen, Kaufverhalten, Beruf, zu Einstellungen und Mitgliedschaften, Ehegatten, Nationalität und Lebenseinstellungen einer Person vor. Wichtig zu wissen ist: die Schufa selbst erhebt keine Daten. Sie erhält sie von ihren Vertragspartnern, also Banken, Sparkassen, Versand- und Einzelhandel. Insbesondere führt sie keine Recherchen durch. Sie ist eine reine Datensammelstelle, die sich vollkommen auf die Angaben der Vertragspartner verlässt. Zusätzlich zu den Informationen der Vertragspartner wertet die Schufa Schuldnerverzeichnisse der deutschen Amtsgerichte aus, in die man eingetragen wird, wenn man eine eidesstattliche Erklärung abgeben musste. Genau die Vertragspartner, die der Schufa Informationen liefern, rufen diese auch wieder ab, wenn sie etwas über die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers erfahren möchten. Sie erhalten dabei zwei Arten von Auskünften: die A-Auskunft und die B-Auskunft. B-Auskünfte enthalten Angaben darüber, wie vertragstreu man sich als Kunde verhält, ob man raten ordnungsgemäß zurückzahlt usw. Für eine Kreditvergabe wichtiger ist allerdings die A-Auskunft. Sie enthält Informationen zur Führung eines Girokontos, die Ausgabe von Kreditkarten und auch Informationen über die gesamte finanzielle Belastung einer Person. Zusätzlich zu den Schufa-Auskünften können Kreditgeber einen Score des Antragstellers erhalten. |
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