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Schufaauskunft

Nach §§ 33 ff. Bundesdatenschutzgesetz hat jeder Bürger das Recht, die von der Schufa gespeicherten Daten abzurufen und zu kontrollieren. Dies geschieht mittels der sogenannten Eigenauskunft.

Eine Eigenauskunft, auch Selbstauskunft genannt, sollte man von Zeit zu Zeit einholen, um die Daten zu überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen. Es entspricht übrigens nicht der Wahrheit, dass sich das Scoring automatisch verschlechtert, weil man eine Eigenauskunft einholt. Eine Eigenauskunft hat nach Angaben der Schufa darauf keine Auswirkungen.

Die Eigenauskunft kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die mündliche Eigenauskunft in Schufa-Geschäftsstellen erfolgt kostenlos. Schriftliche Auskünfte können sowohl als formloser Brief oder per Email angefordert werden. Für sie muss ein Betrag von 7,60€ gezahlt werden.

Stellt man nach einer solchen Eigenauskunft fest, dass die Daten nicht stimmen, hat man das Recht, diese Daten gemäß §§ 33ff. Bundesdatenschutzgesetz sperren, ändern oder löschen zu lassen. Die Aktualisierung der Daten kann man nur selbst betreiben. Zu diesem Zweck wendet man sich entweder an die zuständige Schufa-Geschäftsstelle oder das Verbraucherservicezentrum Hannover. Lässt man notwendige Änderungen nicht vornehmen. Gilt man unter Umständen als Risikokunde und erhält weder Verträge noch Kredite und im schlimmsten Fall auch keine Wohnung, da auch immer mehr Vermieter eine Schufa-Auskunft einfordern.

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