![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Auszubildende arbeiten nicht nur praktisch in ihrem Ausbildungsbetrieb. Daneben besuchen sie in der Regel eine Berufsschule, die sie auf einen weiterführenden Abschluss vorbereitet. In diesem Sinne gelten Azubis als Schüler und werden bei der Antragstellung eines Wissenskredites auch wie Schüler behandelt. Sie können also sowohl Schülerbafög als auch einen Bildungskredit beantragen. Für sie gelten alle Voraussetzungen und Regelungen, die für Schüler auch gelten.
|
|