![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Weiterbildungen kosten Zeit und Geld und nicht jeder Berufstätige bekommt seine Weiterbildung vom Arbeitgeber bezahlt. Berufstätige, die sich weiterbilden wollen, können daher staatliche Förderung in Form eines Kredites beanspruchen. Vorrausetzung dafür ist, dass es sich bei der Weiterbildung um einen weiter führenden Abschluss handelt. Auf Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) können Zuschüssen und zinsgünstige Darlehen beantragt werden. Die Darlehen verfügen im Vergleich zu herkömmlichen Ratenkrediten über sehr gute Rückzahlungskonditionen.
Förderberechtigt durch einen Kredit sind Handwerker, Techniker und Fachkräfte, die sich auf einen weiter führenden Abschluss, z.B. zum Meister, vorbereiten. Eine Altersgrenze besteht nicht. Die Förderberechtigten müssen jedoch entweder Deutsche sein, zu einer Gruppe bevorrechtigter Ausländer, z.B. aus EU-Staaten, gehören oder sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten und auch hier erwerbstätig sein. Gefördert werden in der Regel Bildungsmaßnahmen in den Bereichen gewerbliche Wirtschaft, freie Berufe oder Haus- und Landwirtschaft. Diese Bildungsmaßnahmen müssen gezielt auf einen staatlich anerkannten Abschluss vorbereiten. Darüber hinaus sind auch landesrechtlich geregelte Förderungen für Berufe im Gesundheitswesen, in der Sozialpflege und Sozialpädagogik förderfähig. Für Erstausbildungen werden andere Förderangebote bereitgestellt. Der Kreditantrag muss bei der Bewilligungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes eingereicht werden. Adressen finden sich z.B. auf der Seite der FKW-Förderbank.
Im Regelfall können auch Bafög-Ämter weiterhelfen oder den Antrag entgegen nehmen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet, ob und in welcher Form eine Hilfe genehmigt wird. Ist ein Zuschuss bewilligt worden, erhält man das Geld in monatlichen Teilzahlungen vom Land. Bewilligt die Behörde ein Darlehen, wird ein Darlehensangebot der KFW zugesendet, das man aber auch noch ablehnen kann. Der Rechtsanspruch auf Abschluss des Darlehensvertrages erlischt nach drei Monaten. Bis dahin hat man also Zeit sich zu entscheiden, ob man das Darlehen aufnehmen möchte. Zu beachten ist: ein Zuschuss muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Ein Darlehen schon. |
|