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Schülerbafög

Bafög gibt es nicht nur für Studierende. Auch Schülerinnen und Schüler bestimmter Ausbildungsarten können diesen Kredit beantragen. Er setzt sich nicht wie bei Studenten aus einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen zusammen. Vielmehr ist es ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. „Schülerbafög“ taucht im Bafög-Gesetz an sich nicht auf. Das Gesetz wird nur so interpretiert, dass Schüler einer bestimmten Schulart auch als förderungswürdig angesehen werden. Bei einigen Schularten werden Schüler nur dann nach BaföG gefördert, wenn sich keine geeignete Schule in der Nähe der Wohnung der Eltern befindet. Die Schüler dürfen in jedem Fall nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen, da ihre Freibeträge niedriger als bei Studenten liegen.

Wer Schüler ist und somit einen Anspruch auf Schülerbafög hat wird im Gesetz nicht definiert. Bei der Bewilligung gibt es vielmehr Dienstanweisungen, nach denen die Mitarbeiter der Bafög-Ämter die Förderwürdigkeit entscheiden. Fest steht lediglich: Auszubildende an allgemein Bildenden Schulen zählen zu den Schülern. Das bedeutet, auch Schüler und Studenten einer Hochschule, einer höheren Fachschule oder eines Abendgymnasiums können Schülerbafög beantragen. Das gleiche gilt prinzipiell für Azubis, die ihre theoretische Ausbildung an der Berufsschule absolvieren.

Ob überhaupt Bafög möglich ist, ist abhängig von der Ausbildungsstätte, ob man bereits eine berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen hat oder ob die aktuelle Ausbildung einen solchen Abschluss umfasst. Außerdem wird bei der Bewilligung überprüft, ob eine entsprechende Schule in der Nähe der Wohnung der Eltern zu finden ist – unabhängig davon ob man schon ausgezogen ist oder nicht. Auch ob man verheiratet ist oder Kinder hat spielt bei der Bemessung des Schülerbafögs eine Rolle.

Schülerbafög wird grundsätzliche bis zur Beendigung der Ausbildung gezahlt.

>>> Schüler Bildungskredit

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