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Hilfe zum Studienabschluss

Hilfe zum Studienabschluss wird Studierenden gewährt, die sich in einem selbstständigen Studiengang befinden, nicht jedoch in einer Ergänzungsausbildung. Nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer, die meist an die Regelstudienzeit gekoppelt ist, kann für maximal 12 Monate die Hilfe beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt und das Prüfungsamt bescheinigt, dass man die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann.

Die Hilfe zum Studienabschluss ist ein verzinsliches Bankdarlehen, das nach den Regeln des Bafög durch die Bafögämter vergeben wird. Auch die Art und Weise der Rückzahlung entspricht der des Bafögdarlehens.

Hilfe zum Studienabschluss soll die Sicherung des Lebensunterhalts während der Abschlussphase des Studiums sicherstellen. Sie ist ausgeschlossen, wenn die Fachrichtung zu spät gewechselt wurde oder prinzipiell kein Anspruch auf Bafög besteht. Prinzipiell gilt sie nur für Studenten an Hochschulen.

Eine mögliche Alternative zur Hilfe zum Studienabschluss ist ein Studienabschlussdarlehen vom Studentenwerk bzw. der studentischen Darlehenskasse. Der Antrag dazu muss beim zuständigen Studentenwerk eingereicht werden und wird vom Finanzausschuss des Studentenwerks geprüft und gegebenenfalls bewilligt.

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