Ratenkredit Vergleich
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Student Bildungskredit

Neben dem Bafögantrag stehen Studenten auch andere mittel der Finanzierung zur Verfügung. So hat z.B. die KFW Förderbank Angebote entwickelt, um Studenten eine Alternative zum Bafög zu bieten. Eines dieser Angebote ist der Bildungskredit.

Wie der Name schon sagt handelt es sich dabei um einen Kredit, der vollständig und verzinst zurückzuzahlen ist. Er kann auch parallel zum Bafög beantragt werden.

Den Bildungskredit erhalten deutsche Studenten, die verschiedene Voraussetzungen erfüllen müssen. Entweder sie haben erfolgreich die Zwischenprüfung bestanden, oder sie haben den ersten Teil eines Konsekutiv-Studienganges abgeschlossen (Bachelor), befinden sich in einem Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium oder absolvieren ein Praktikum im In- oder Ausland, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt werden muss.

Auch ausländische Studenten erhalten den Bildungskredit, wenn entweder ein Elternteil oder der Ehegatte Deutscher ist, wenn er Asylberechtigt ist, aus EU-Mitgliedsstaaten stammt oder wenn zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung fünf bzw. drei Jahre in Deutschland erwerbtätig war.

Bildungskredit erhält nur, wer das 36. Lebensjahr noch nicht beendet hat. Studenten erhalten den Kredit zudem nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters. Die Förderung wird pro Ausbildungsabschnitt bewilligt, gilt also für ein Semester. Für das nächste Semester muss die Förderung erneut beantragt werden.

Das Darlehen wird monatlich in Raten von 300 Euro ausgezahlt und kann maximal 24 Monate beansprucht werden. Bei Nachweis eines bestimmten Bedarfs (Sonderausgaben, z.B. für eine Wohnung während des Praktikums) kann eine einmalige Auszahlung von bis zu 6 Raten á 300 Euro erfolgen.

Bildungskredite werden vom ersten Tag der Auszahlung an verzinst. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen jedoch gestundet. Ab der ersten Auszahlung beginnt die tilgungsfreie Zeit, die vier Jahre andauert. Nach Ablauf dieser Zeit muss das Darlehen in Raten von 120 Euro monatlich zurückgezahlt werden. Normalerweise werden die fälligen Raten am Quartalsende eingezogen. Der Kredit kann jedoch auch vorzeitig kostenfrei zurückgezahlt werden. Wer nach Ablauf der vier Jahre die Rückzahlungsraten nicht aufbringen kann hat die Möglichkeit, eine Stundung zu beantragen. Man gerät dadurch jedoch in Zahlungsverzug, was zur Folge hat, dass die fälligen Forderungen auf das Bundesverwaltungsamt übertragen werden. Die Eintreibung der Rückzahlungsraten erfolgt dann durch dieses Amt auf dem Wege des öffentlichen Rechts.

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