Ratenkredit Vergleich
Ratenkredit Umschuldung Kredit ohne Schufa

Ratenkredit

Oft passiert es plötzlich und unerwartet: das Auto geht kaputt, die Wohnung muss aufgrund eines Wasserschadens renoviert werden oder die Waschmaschine gibt den Geist auf. In manchen Fällen helfen Versicherungen, die Kosten für Reparaturen oder Neuanschaffungen zu tragen aber allzu oft bleibt man selbst auf den Rechnungen sitzen. Da Viele jedoch über kein ausreichendes finanzielles Polster verfügen, um sich Neuanschaffungen leisten zu können, greifen sie auf Ratenkredite zurück.

Ein Ratenkredit ist prinzipiell ein Darlehen über einen festen Betrag, der in Raten zurückgezahlt werden muss. In Deutschland sind Ratenkredite in §488 BGB geregelt. Sie gelten im Regelfall als Verbraucherdarlehen, werden also nicht an Unternehmen oder Unternehmer vergeben.
Das Gesetz regelt u.a. ein Widerrufsrecht, das bedeutet: der Kreditnehmer kann innerhalb von 14 Tagen dem Kreditvertrag widersprechen, muss damit aber den Kreditbetrag sofort zurückzahlen. Auch Formvorschriften wie z.B. die Schriftform oder die Angabe des Effektivzinses schreibt §488 BGB vor. §489 BGB regelt die Kündigung von Ratenkrediten.

Ratenkredite werden auch Konsumentenkredit genannt und unter verschiedenen Bezeichnungen wie z.B. Autokredit angeboten. Sie können sowohl zweckgebunden als auch zweckfrei vergeben werden – die zweckgebundene Vergabe ist jedoch üblicher. Meist werden sie von Banken als standardisierte Produkte für Privatkunden angeboten.

Die Rückzahlung der Kreditsumme erfolgt in festen und immer gleichen Raten. Diese sind monatlich an das Kreditinstitut zu übersenden und beinhalten meist die Kredittilgung, die Zinsen sowie mögliche Gebühren des Kreditinstituts.

Ratenkredite sind meist teurer als Baufinanzierungen, aber billiger als z.B. Dispositionskredite. Sowohl Direktbanken als auch Filialbanken vergeben sie, wobei Direktbanken meist etwas günstigere Angebote vorweisen können.

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